Kauf von Grabstätten zu Lebzeiten: Möglichkeiten und Grenzen
Viele Menschen verspüren den Wunsch, ihre Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten zu regeln, um eigene Vorstellungen berücksichtigt zu wissen und Angehörige im Falle des eigenen Ablebens zu entlasten.
Auch in unserer Gemeinde hat es Anfragen bzgl. des Kaufs von Grabstätten zu Lebzeiten gegeben. Da es uns im Kirchenvorstand wichtig ist, die Wünsche der Gemeinde bestmöglich zu erfüllen, haben wir uns über mehrere Monate hinweg eingehend mit diesem Thema beschäftigt.
Welche Grabstätten können bereits zu Lebzeiten erworben werden?
Wer sich auf den großen Rasenflächen einen Platz für die letzte Ruhe auswählen möchte, kann sich an den Kirchenvorstand wenden. Die Flächen für eine Wahlgrabstätte stehen weiterhin für den Kauf zu Lebzeiten zur Verfügung.
Welche Grabstätten können nicht zu Lebzeiten erworben werden?
Alle übrigen Grabstätten sind vom Kauf zu Lebzeiten ausgeschlossen. Im Einzelnen sind dies die individuellen Rasengräber für Sargbestattungen, die Reihengrabstätten für Sargbestattungen im Rasenfeld, die Urnenreihengrabstätten im Rasenfeld, die Urnenpartnergräber und die Urnenbaumgräber.
Warum können nicht alle Arten von Grabstätten zu Lebzeiten gekauft werden?
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass vermehrt individuelle und pflegeleichte Grabstätten erworben werden. Da für diese Bestattungsformen jeweils bauliche Maßnahmen erforderlich sind (Anlage einer Mauer, eines Bogens, einer Säule), ist es für den Kirchenvorstand wichtig, eine gewisse zeitliche Vorausplanung machen zu können, um diese Maßnahmen rechtzeitig finanzieren und in Auftrag geben zu können. Bisher hat dies immer funktioniert, weshalb es uns überhaupt erst möglich wurde, so viele unterschiedliche Bestattungsformen auf unserem Friedhof anbieten zu können.
Würde es nun zu einem Verkauf aller Grabstättenformen zu Lebzeiten kommen, würde uns jegliche Planung entzogen.
Lassen Sie uns dies an einem Beispiel verdeutlichen:
Angenommen, der Kauf von individuellen Rasengräbern am Bogen wäre möglich, könnte ggf. innerhalb weniger Monate die Mehrzahl der momentan noch freien Gräber verkauft sein. Um weiterhin alle Bestattungsformen anbieten zu können, was für uns im Kirchenvorstand oberste Priorität hat, müssten dadurch sehr zeitnah die finanziellen Mittel für eine neue Bogenanlage aufgebracht werden. Dies ist bei der derzeitigen Haushaltslage des Friedhofs jedoch nicht möglich. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Grabstätten zu Lebzeiten nicht für die Anlage neuer Grabanlagen verwendet werden dürfen. Die Einnahmen müssen für die 30-jährige Pflege der Grabstellen zurückgehalten werden.
So wäre ein Verkauf aller unterschiedlicher Grabstätten ein enormes finanzielles Risiko, das im schlimmsten Fall sogar dazu führen könnte, dass wir künftig mangels finanzieller Mittel zeitweise nicht alle Bestattungsformen anbieten könnten.
Genau das wollen wir aber sicherstellen!
Bitte glauben Sie uns, dass wir uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und das Thema im Kirchenvorstand von allen Seiten eingehend beleuchtet haben.
Aber die Situation, Angehörigen nach einem Todesfall bestimmte Bestattungsformen nicht anbieten zu können, weil alle vermeintlich noch freien Grabstätten bereits verkauft sind, möchten wir in jedem Fall verhindern.
Selbstverständlich kann in einem Todesfall die Witwe/Lebenspartnerin bzw. der Witwer/Lebenspartner auch weiterhin für sich eine Grabstelle neben dem/der Verstorbenen kaufen. Dies gilt für die individuelle Sargbestattung, die Bestattungsbäume und das Partnerurnengrab. Die Reihengräber für Särge und Urnen unter dem Rasen werden im Todesfall der Reihe nach belegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung! Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben! In unserem neuen Schaukasten vor der Kirche können Sie sehen, welche Bestattungsformen wir wo auf unserem Friedhof anbieten.
Ihr Kirchenvorstand Otternhagen